Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

              der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des

              Bebauungsplanes Nr. 17 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet "Am Bootshafen" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 01.06.2016

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 25.02.2016 die Aufstellung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet „Am Bootshafen“ beschlossen. Anschließend wurde ebenfalls am 25.02.2016 ein Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Gegenstand des Beschlusses war u.a. die Darstellung von Baugrenzen mit Unterbrechungen (Ausbildung von Baugrenzen nur vor den Gebäuden entlang der Promenade) für die Blockstufenanlage. Im Bauausschuss am 16.03.2016 und im Hauptausschuss am 31.03.2016 wurde hierüber erneut abgestimmt. Letztlich wurde dem Entwurf mit Baugrenzen ohne Unterbrechungen vor den Gebäuden zugestimmt.

 

Hintergrund der 4. Änderung des B-Plans Nr. 17  ist die Erweiterung des Sondergebiet SO „Blockstufenanlage“ um ca. 3,0 m in der Tiefe auf 8,0 m auf einer Länge von ca. 260,0 m.

Weiterhin wird mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 zukünftig folgendes für das

Sonstige Sondergebiet SO 6 festgesetzt: Das Gebäude soll durch ein neues Gebäude mit Tiefgarage, öffentlicher Toilette und einem Ladengeschäft sowie einer Gaststätte ersetzt werden. Desweiteren soll der Zugang westlich des SO 6 auf öffentlichen Grund verlegt werden und ist dabei barrierefrei auszuführen.

 

Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht durchgeführt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Überplanung des vorhandenen Bestandes. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

 

Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 hat in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.

 

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 17 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja, abzüglich privater Anteil

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

5.700,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016              X  nein                    ja                        Produktkonto 51102.56255000

 

     im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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