21.07.2016 - 8 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sonderge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erklärt, dass die folgenden beiden Sätze in die Begründung zum Bebauungsplan auf Seite 4 (Sonstiges Sondergebiet SO6 „Strandversorgung“) eingefügt werden müssen:

„Eine weitere öffentliche WC-Einrichtung ist in dem stark frequentierten Bereich des Hafens nicht vorhanden. Die Stadt verfügt in diesem Bereich über keine geeigneten öffentlichen Flächen, um an anderer Stelle eine öffentliche WC-Anlage zu errichten.“

 

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Beschluss-Nr. 040/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

              der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des

              Bebauungsplanes Nr. 17 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet "Am Bootshafen" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 01.06.2016

 

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Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen