15.06.2016 - 5 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sonderge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke  vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar erläutert die Beschlussvorlage. Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 10.12.2015 die Aufstellung, am 14.04.2016 die Ergänzung der Aufstellung beschlossen und am 14.04.2016 den Entwurf einschließlich Begründung gebilligt. Nachdem die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden hat, liegt nun die Abwägung und die Satzung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 39 zur Beschlussfassung vor.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

              der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des

              Bebauungsplanes Nr. 17 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet "Am Bootshafen" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 01.06.2016

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen