Bauantrag - 2022/60/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stimmt dem Bauantrag

 

zum Neubau einer Stellplatzanlage und Wirtschaftshof mit Raumzellenanlage

 

auf dem Grundstück Doberaner Straße (Flst.: 251/9, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn) zu.

 

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Sachverhalt

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Innenbereich der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Entsprechend § 34 BauGB sind solche Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Kühlungsborn ist ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Zum Bauvorhaben:

Der Bauherr beabsichtigt die Umgestaltung des Neuen Friedhofs der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Für das Gesamtvorhaben ist im Wege eines ersten Bauabschnittes die Erneuerung der bestehenden Stellplatzanlage und die Verlegung des Wirtschaftshofes mit gleichzeitiger Errichtung einer Raumzellenanlage in den nord-westlichen Grundstücksbereich beabsichtigt. Die 3-teilige Raumzellenanlage in Containerbauweise umfasst dabei eine öffentliche Toilette sowie einen Aufenthalts- und einen Geräteraum für den geplanten Wirtschaftshof. Die Grundfläche ist geplant mit 6,24 m x 7,516 m (46,90 m²).

 

Die Erneuerung der vorhandenen provisorischen Stellplatzanlage ist mit der Herstellung von insgesamt 42 Stellplätzen, wovon zwei barrierefrei vorgesehen sind, beabsichtigt.

 

Im Zuge des 2. Bauabschnittes ist sodann u.a. der Rückbau des sich derzeit auf dem Friedhofsgelände befindlichen Wirtschaftshofes und der Toilette (nord-östlich) geplant.

 

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Anlagen

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