Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/20/055-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung und Kurabgabekalkulation ab dem 01.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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19.09.2022
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die als Anlage beigefügte neugefasste Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung).
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation für die Kurabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.
Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen eine Kurabgabe.
Grundlage dafür ist die derzeit gültige Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. Februar 2007 in der 1. Änderungsfassung vom 17. Dezember 2007. Der gegenwärtige (nicht ermäßigte) Abgabesatz einschließlich Umsatzsteuer je Aufenthaltstag und Person beläuft sich auf EUR 2,00 (in der Hauptsaison) bzw. EUR 1,00 (in der Nebensaison). Die Jahreskurabgabe beträgt das 28fache des in der Hauptsaison geltenden Kurabgabesatzes, mithin z. Zt. EUR 56,00 (inkl. USt).
Durch die Novellierung des Kommunalabgabengesetztes und durch Erkenntnisse aus zahlreicher aktueller Rechtsprechung ist es notwendig, die Kurabgabesatzung neu zu fassen. Ebenso ist es nach geltender Rechtslage erforderlich die Kurabgabe auf der Grundlage einer entsprechenden Abgabenkalkulation zu erheben. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr eine neue Kurabgabesatzung und eine neue Abgabekalkulation für den Erhebungszeitraum 2023 erstellt, die dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind.
Infolge der Empfehlung der Tourismusausschusses sowie des Finanzausschusses, den Gästen des Ostseebades Kühlungsborns ab dem Jahr 2023 eine Rabattierung des Eintrittspreises im Wonnemar Wismar, in der Oase in Güstrow sowie im Schwimmbad des Morada Hotels zu gewähren, machte sich eine Anpassung der Kalkulation notwendig. Der kalkulierte umlagefähige Aufwand ist entsprechend gestiegen. Ebenfalls wurden die Nutzergruppen entsprechend der Beratungen mit den Gemeinden der Modellregionen angepasst.
Kurzdarstellung der Ergebnisse der Kalkulation:
Umlagefähiger Aufwand für Kurabgabe: EUR 6.838.006
Befreiung (100 %):
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geb. – 1 Tag)
Personen mit einem GdB von 100, Begleitpersonen von Schwerbehinderten
Nahe Verwandte von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
Teilbefreiung (50 %):
Kinder ab dem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
Als Ergebnis Kalkulation wurden folgende kostendeckende Abgabesätze ermittelt:
In der Hauptsaison (vom 01.05. – 30.09.):
ohne Teilbefreiuung EUR 3,00
mit Teilbefreiung EUR 1,50
in der Nebensaison (vom 01.10. – 30.04.)
ohne Teilbefreiuung EUR 1,60
mit Teilbefreiung EUR 0,80
Jahreskurabgabe:
ohne Teilbefreiung EUR 69,00
Mit Teilbefreiung EUR 34,50
In den Abgabesätze ist die derzeit gültige Umsatzsteuer (7 %) enthalten.
Finanz. Auswirkung
Ja
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
Jährliche Folgekosten |
€ |
Eigenanteil |
€ 523.347,98 + € 383.779,72 für Befreiungen und Ermäßigungen |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,2 kB
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