29.09.2022 - 6.1 Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung und Kurab...

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Wortprotokoll

Herr Krauleidis beantragt die folgenden Änderungen:

  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von der Kurabgabe zu befreien (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
  • Teilbefreiungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KA a.F.) und die damit verbundenen Regelungen in den nachfolgenden §§ der Satzung entfallen bzw. sind anzupassen

 

Über diesen Antrag wird abgestimmt: 19 Ja-Stimmen

Herr Lahser erläutert hinsichtlich der Abgabekalkulation, dass die Nutzergruppen in der entsprechend anzupassen sind. Ebenso wird bei allen Nutzergruppen von einer gleich hohen Kostenintensität ausgegangen. An der Höhe der Kurabgabe wird sich nichts ändern. Der von der Gemeinde aufzubringende Anteil (Eigenanteil und der Anteil für die gewährten Befreiungen) erhöht sich entsprechend. Die Höhe der Kurabgabe in der Nebensaison beträgt EUR 1,60 und in der Hauptsaison EUR 3,00. Die Jahreskurabgabe beträgt EUR 69,00. Es handelt sich hierbei um Bruttobeträge, d.h. inkl. 7% USt.

 

Herr Wiek beantragt die Einarbeitung einer Kurabgabepflicht für Hunde/Hundebesitzer in die Kurabgabesatzung 2024. Frau Karl erklärt, dass andere Kurorte eine „Aufenthaltsabgabe“ für Hunde erheben. Herr Lahser erklärt, dass diese Angelegenheit nochmal geprüft wird. Über den Antrag von Herrn Wiek wird abgestimmt: 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

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Beschluss-Nr. 048/2022/SVV:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die als Anlage beigefügte neugefasste Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) mit den genannten Änderungen.

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation (mit den Anpassungen infolge der heutigen Beratung)  für die Kurabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

4

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage