Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festlegung des Fördergebietes "Baltic" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Peter Kahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.03.2022
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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24.03.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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28.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Festlegung des Fördergebietes „Baltic“. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Beschlussfassung wird die formale Grundlage für die Antragstellung auf Städtebaufördermittel und die Förderung folgender investiver Projekte durch das Land Mecklenburg-Vorpommern geschaffen:
- B-Plan 16 Baltic Park
- Sanierung Villa Baltic
- Städtebaulicher Wettbewerb Hotelneubau Villa Baltic
- Parkraumkonzept
- Neubau Parkhaus Waldkrone
- Umgestaltung Baltic-Park II. BA
- Umgestaltung Bereich Kunsthalle
- Nebenkosten Fördermaßnahme (Rahmenplanung, Beauftragte, Dokumentation, Beteiligung etc.)
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 072/2021/SVV wurde das Städtebauliche Konzept Kühlungsborn West" gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung der baulichen Vorhaben beauftragt. Auf Grundlage des Städtebaulichen Konzeptes sollte zudem die Einwerbung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung geprüft werden. In Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Fördermittelgeber besteht nach formaler Festlegung eines Fördergebietes die Möglichkeit zum Einastz von Städtebaufördermitteln aus dem Programm "Lebendige Zentren" zur Beseitigung insbesondere folgender Missstände, Defizite und Mängel:
- Verfall der Villa Baltic
- massives Parkplatzproblem
- mangelhafte städtebauliche Vernetzung (Radverkehr, Wegebeziehungen, Barrieren)
- Versiegelung, abweisende Raumkanten und Funktionsverlust des Baltic Parks
- städtebauliche Isolation der Kunsthalle und des Bereiches Unter den Kolonnaden
Die grundsätzlichen Zielstellungen des städtebaulichen Konzeptes sind die Bewahrung des historischen und baukulturellen Erbes (Sanierung Villa Baltic), die Erhaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes im Stadtteil (Umgestaltung Baltic-Park, Umfeld Kunsthalle) und die Verbesserung und Optimierung der innerstädtsichen Mobilitätsformen (Radverkehr, Stellplatzanlagen, Mobilitäts-Hub). Die Zielstellungen der Fördermaßnahme "Baltic" sind auf die Programmziele "Lebendige Zentren" (Baukultur, Identitätsstiftung, Grün in der Stadt, Erreichung der Klimaziele) ausgerichtet. Diese Ziele finden sich in den Schwerpunkten des städtebaulichen Konzeptes wieder. Für die Fördermaßnahme "Baltic" sind hierbei die Umsetzung der Vorhaben in den Fokusbereichen 01 und 02 im Fördergebiet maßgeblich.
Die Größe des durch diesen Beschluss festgelegten Fördergebietes beläuft sich auf 4,9 ha. Für die Umsetzung aller Vorhaben im Zuge der Fördermaßnahme wird eine Durchführungsfrist von ca. 8 Jahren veranschlagt. Die Abarbeitung erfolgt auf Grundlage einer mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern abgestimmten Prioritätenliste (siehe Anlage).
Finanz. Auswirkung
Ja
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ 58.000.000,00 |
Jährliche Folgekosten |
€ |
Eigenanteil |
€ 6.250.000,00 |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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