24.03.2022 - 6.2 Beschluss über die Festlegung des Fördergebiete...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Kahl (Sachbearbeiter Hochbau der Stadtverwaltung) erläutert die Beschlussvorlage über digitalen Weg.

 

Mit Beschluss-Nr. 072/2021/SVV wurde das Städtebauliche Konzept Kühlungsborn West gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung der baulichen Vorhaben beauftragt. Auf Grundlage des Städtebaulichen Konzeptes sollte zudem die Einwerbung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung geprüft werden. In Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Fördermittelgeber besteht nach formaler Festlegung eines Fördergebietes die Möglichkeit zum Einsatz von Städtebaufördermitteln aus dem Programm "Lebendige Zentren" zur Beseitigung insbesondere folgender Missstände, Defizite und Mängel:

- Verfall der Villa Baltic
- massives Parkplatzproblem
- mangelhafte städtebauliche Vernetzung (Radverkehr, Wegebeziehungen, Barrieren)
- Versiegelung, abweisende Raumkanten und Funktionsverlust des Baltic Parks
- städtebauliche Isolation der Kunsthalle und des Bereiches Unter den Kolonnaden

Die grundsätzlichen Zielstellungen des städtebaulichen Konzeptes sind die Bewahrung des historischen und baukulturellen Erbes (Sanierung Villa Baltic), die Erhaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes im Stadtteil (Umgestaltung Baltic-Park, Umfeld Kunsthalle) und die Verbesserung und Optimierung der innerstädtischen Mobilitätsformen (Radverkehr, Stellplatzanlagen, Mobilitäts-Hub). Die Zielstellungen der Fördermaßnahme "Baltic" sind auf die Programmziele "Lebendige Zentren" (Baukultur, Identitätsstiftung, Grün in der Stadt, Erreichung der Klimaziele) ausgerichtet. Diese Ziele finden sich in den Schwerpunkten des städtebaulichen Konzeptes wieder. Für die Fördermaßnahme "Baltic" sind hierbei die Umsetzung der Vorhaben in den Fokusbereichen 01 und 02 im Fördergebiet maßgeblich.

Die Größe des durch diesen Beschluss festgelegten Fördergebietes beläuft sich auf 4,9 ha. Für die Umsetzung aller Vorhaben im Zuge der Fördermaßnahme wird eine Durchführungsfrist von ca. 8 Jahren veranschlagt. Die Abarbeitung erfolgt auf Grundlage einer mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern abgestimmten Prioritätenliste welche der Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Herr Koopmann erkundigt sich nach den Gründen, warum das EFH im südl. Bereich des Baltic Parks nicht im Fördergebiet liegt. Herr Kahl teilt mit, dass das Ministerium in Vorgesprächen die Berücksichtigung ausgeschlossen hat.

Es sollen keine/bis wenige private Grundstücke eingeschlossen werden.

 

Herr Neumann ist der Meinung, dass die Veranstaltungshalle mit in die Prioritätenliste (siehe Anlage zur Beschlussvorlage) aufgenommen werden sollte. Herr Kahl teilt mit, dass das Ministerium bereits mitgeteilt hat, dass keine Fördermittel für ein derartiges Vorhaben ausgereicht werden.

 

Herr Huly fragt an, ob die Ausweisung eines Fördergebietes Auswirkungen auf die Grundstückspreise hervorruft. Herr Kahl teilt mit, dass er dazu keine Auskunft geben kann, da er selbst kein Verkehrswertgutachter ist.

 

Herr Kahl erklärt weiter, dass die Sanierung der Villa Baltic antragsgegenständlich sein kann, da auch private Vorhaben in die Städtebauförderung einbezogen werden können.

 

Herr Huly stellt die Frage, warum die Stadt quasi stellvertretend für den privaten Investor bzw. Eigentümer der Villa Baltic Fördermittel beantragt. Herr Kahl erklärt, dass dieses Procedere gemäß den Städtebauförderrichtlinien so vorgeschrieben ist. Demnach ist die Stadt Empfänger der Fördermittel und reicht sie nach Zustimmung des Fördermittelgebers an einen privaten Bauherren weiter. Die im Antrag auf Städtebauförderung genannten Maßnahmen sind auf Basis einer Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und dem Ministerium erfolgt.

 

Frau Westphal erklärt, dass der überwiegende Teil von Kühlungsborn West sich bisher nicht so entwickelt hat, wie es sich die Mehrheit der Bürger/innen wünscht. Die Sanierung der Villa Baltic macht dabei einen Teil einer Vielzahl von Entwicklungsmaßnahmen aus.

Ursprünglich war geplant, den Bereich Schulzentrifft und deren Umgestaltung mit in das Fördergebiet einzubeziehen. Dies war jedoch nicht möglich, daher wird hierfür eine Förderung über ein anderes Förderprogramm beantragt.

 

Herr Koopmann erinnert daran, dass zu früheren Zeiten eine Sanierungsgesellschaft die Bearbeitung und das Ausreichen der Fördermittel übernommen hat. Er ist der Meinung, dass man für die kommende Bearbeitung erneut eine Gesellschaft mit Fachleuten beauftragen sollte.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Festlegung des Fördergebietes „Baltic“. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Beschlussfassung wird die formale Grundlage für die Antragstellung auf Städtebaufördermittel und die Förderung folgender investiver Projekte durch das Land Mecklenburg-Vorpommern geschaffen:

- B-Plan 16 Baltic Park

- Sanierung Villa Baltic

- Städtebaulicher Wettbewerb Hotelneubau Villa Baltic

- Parkraumkonzept

- Neubau Parkhaus Waldkrone

- Umgestaltung Baltic-Park II. BA

- Umgestaltung Bereich Kunsthalle

- Nebenkosten Fördermaßnahme (Rahmenplanung, Beauftragte, Dokumentation, Beteiligung etc.) 

 

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Abstimmungsergebnis unter Berücksichtigung einer Veranstaltungshalle:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage