Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ der Stadt Osteebad Kühlungsborn und den Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht.
  2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufzufordern.
  3. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 08.06.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ beschlossen.

Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel.

 

Die Grundlage für den Vorentwurf bildet ein vorliegendes Entwurfskonzept zum Ersatz des heutigen Einkaufsmarktes durch einen größeren Neubau von max. 1.500 m² Verkaufsfläche. Der entsprechend erarbeitete Vorentwurf soll nun den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu Abstimmung vorgelegt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein (Kosten trägt der Investor)

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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