Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

              einschließlich Begründung – Entwurf vom 03.05.2017

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 20.04.2017 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 beschlossen.

 

Der vorliegende Entwurf ist der Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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