03.05.2017 - 8 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 03.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Im Geltungsbereich 1 (Poststr. 38c) erfolgt die Änderung der Geschossigkeit , Verschiebung des Baufeldes und Änderung einer Grün- in Baufläche für Stellplätze. Im Geltungsbereich 2 (Riedenweg 1) erfolgt die Anpassung der Anzahl zulässiger Wohneinheiten und die Änderung/Anpassung der Geschossigkeit
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" und den Entwurf der Begründung dazu.
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
einschließlich Begründung – Entwurf vom 24.04.2017
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,4 MB
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