03.05.2017 - 8 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Im Geltungsbereich 1 (Poststr. 38c) erfolgt die Änderung der Geschossigkeit , Verschiebung des Baufeldes und Änderung einer Grün- in Baufläche für Stellplätze. Im Geltungsbereich 2 (Riedenweg 1) erfolgt die Anpassung der Anzahl zulässiger Wohneinheiten und die Änderung/Anpassung der Geschossigkeit  

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

              einschließlich Begründung – Entwurf vom 24.04.2017

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage