Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 14 mit

folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hof zur Asbeck" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

                Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14 wird gebilligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlagen: Bebauungsplan Nr. 14 einschließlich Begründung und Abwägung, Stand 03.05.2017

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung

am 24.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Hof zur Asbeck" gemäß §§ 2 und

8 BauGB beschlossen. Durch die Planung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

Es sind zwei- und dreigeschossige Gebäude vorgesehen. Das dritte Geschoss ist

als Staffelgeschoss auszubilden. Es soll gewährleistet werden, dass die Wohnungen entsprechend

der Zielsetzung der Stadt, den festgestellten Bedarf an Wohnungen für die in der

Touristikbranche angestellten Personen im Stadtgebiet zu decken, genutzt werden. Die Nutzung

der Dauerwohnungen soll daher auf Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Kühlungsborn

haben, beschränkt werden. Aus dem vorstehenden Grund soll auch sichergestellt werden, dass

80% der errichteten Wohnungen eine Größe von 60 m² nicht überschreiten. Die Anzahl

der Wohneinheiten soll beschränkt werden, um die Nutzungsdichte zu begrenzen.

Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Beherbergungsbetrieben sowie Ferienwohnungen

und Zweitwohnungen soll an diesem Standort ausgeschlossen werden. Die Bebauung soll sich

mit einer lockeren Struktur und einer möglichst anspruchsvollen Architektur in dieses

Konzept einfügen.

 

Der Entwurf wurde am 08.12.2016 gebilligt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

erfolgte vom 02.01.2017 bis  zum 03.02.2017. Aus dem Beteiligungsverfahren resultiert

keine wesentliche Änderung des Planes. Für die externe Ausgleichsfläche wird die Entwicklung

einer naturnahen Wiesenfläche angestrebt. Ein dementsprechendes Mahdregime wurde

klarstellend in die Festsetzung aufgenommen. Hierdurch ist eine Waldentwicklung ausgeschlossen.

Darüber hinaus wurden lediglich redaktionelle Ergänzungen in der Begründung vorgenommen.

In den Umweltbericht wurde z.B. ein Kapitel zum Thema Waldumwandlung eingefügt.

Dieses Verfahren erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen soll die Satzung nun beschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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