Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 "Hof zur Asbeck" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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03.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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08.06.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 14 mit
folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hof zur Asbeck" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14 wird gebilligt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen: Bebauungsplan Nr. 14 einschließlich Begründung und Abwägung, Stand 03.05.2017
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung
am 24.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Hof zur Asbeck" gemäß §§ 2 und
8 BauGB beschlossen. Durch die Planung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
Es sind zwei- und dreigeschossige Gebäude vorgesehen. Das dritte Geschoss ist
als Staffelgeschoss auszubilden. Es soll gewährleistet werden, dass die Wohnungen entsprechend
der Zielsetzung der Stadt, den festgestellten Bedarf an Wohnungen für die in der
Touristikbranche angestellten Personen im Stadtgebiet zu decken, genutzt werden. Die Nutzung
der Dauerwohnungen soll daher auf Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Kühlungsborn
haben, beschränkt werden. Aus dem vorstehenden Grund soll auch sichergestellt werden, dass
80% der errichteten Wohnungen eine Größe von 60 m² nicht überschreiten. Die Anzahl
der Wohneinheiten soll beschränkt werden, um die Nutzungsdichte zu begrenzen.
Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Beherbergungsbetrieben sowie Ferienwohnungen
und Zweitwohnungen soll an diesem Standort ausgeschlossen werden. Die Bebauung soll sich
mit einer lockeren Struktur und einer möglichst anspruchsvollen Architektur in dieses
Konzept einfügen.
Der Entwurf wurde am 08.12.2016 gebilligt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
erfolgte vom 02.01.2017 bis zum 03.02.2017. Aus dem Beteiligungsverfahren resultiert
keine wesentliche Änderung des Planes. Für die externe Ausgleichsfläche wird die Entwicklung
einer naturnahen Wiesenfläche angestrebt. Ein dementsprechendes Mahdregime wurde
klarstellend in die Festsetzung aufgenommen. Hierdurch ist eine Waldentwicklung ausgeschlossen.
Darüber hinaus wurden lediglich redaktionelle Ergänzungen in der Begründung vorgenommen.
In den Umweltbericht wurde z.B. ein Kapitel zum Thema Waldumwandlung eingefügt.
Dieses Verfahren erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen soll die Satzung nun beschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2017 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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