03.05.2017 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 03.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgten diverse Abstimmungen hinsichtlich der Zufahrten in das zukünftige Wohngebiet in den Gremien der Stadt sowie mit dem Straßenbauamt Stralsund statt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich Wald im Sinne des Waldgesetzes. Eine Im Vorfeld erfolgte Waldgrenzenbestimmung wurde im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Ein Antrag auf Waldumwandlung sowie ein Ersatzaufforstungsantrag waren zu stellen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen befinden sich am Gnittbarg. Hierzu wurden entsprechende Vereinbarungen mit dem Investor hinsichtlich der Bereitstellung der Flächen getätigt. Wenn die Änderung des Flächennutzungsplans vom Landkreis Rostock genehmigt ist, erfolgt die Bekanntmachung des Bebauungsplans. Die Genehmigung zur Waldumwandlung erfolgt lt. Aussage des Forstamtes nach Rechtskraft des Bebauungsplans.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 14 mit
folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hof zur Asbeck" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14 wird gebilligt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen: Bebauungsplan Nr. 14 einschließlich Begründung und Abwägung, Stand 21.04.2017
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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