Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
  2. Planungsziel: die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmittel-einzelhandel.
  3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.
  4. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
  5. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

 

 

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Sachverhalt

Für den Edeka-Lebensmittel-Markt an der Reriker Straße Nr. 12 in Kühlungsborn-West ist

ein Ersatzneubau mit einer Verkaufsfläche von 1500 m² anstelle der jetzigen 700 m² und

eine Vergrößerung der Parkplatzfläche vorgesehen. Damit möchte die Stadt darauf reagieren,

dass die Kapazitäten sowohl der Verkaufsraumfläche als auch des Stellplatzangebotes nicht

mehr ausreichen. Damit einher geht ein größerer Platzbedarf. Dieser ist an dem

vorhandenen Standort jedoch nur bedingt gegeben.

Da sich im Norden und Süden des Edeka-Grundstücks Wohngebäude befinden und die Reriker

Straße östlich angrenzt, ist eine Erweiterungsmöglichkeit nur nach Westen gegeben.

Der Ausbau des Edeka-Marktes am vorhandenen Standort ist für die Stadt von außerordentlicher Bedeutung und der Beleg dafür findet sich im aktuellen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ (Junker+Kruse, März 2015) wieder. Gemäß Konzept sind „insbesondere die siedlungsräumlich integrierten Nahversorgungsstandorte städtebaulich schutzwürdig, weil sie neben dem zentralen Versorgungsbereich einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung darstellen“. Zu diesen wichtigen Versorgungsstandorten gehört auch der Edeka-Markt an der Reriker Straße. „Eine Sicherung dieser bestehenden Standorte ist grundsätzlich – insbesondere vor dem Hintergrund der oben angeführten Zielstellung – zu empfehlen. Aufgrund der Lage an wichtigen touristischen Schwerpunkten … übernehmen die Standorte auch eine wichtige Nahversorgungs-funktion für Touristen“, um die Versorgung, besonders in der Sommersaison, besser absichern zu können. „Primäres Ziel sollte es sein, die vorhandenen Nahversorgungsstandorte zu erhalten und, soweit es geht, durch gezielte Erweiterungen zu stärken.“ Die vorhandenen Standorte sollen erhalten und an ihren Standorten erweitert werden. Die vorhandenen Märkte gelangen insbesondere in der Sommersaison an Ihre Kapazitätsgrenzen, und insbesondere die Vollsortimenter sind auch außerhalb der Saison bereits z.T überlastet. Aus diesem Grunde haben bereits 3 Märkte in Kühlungsborn (Aldi Doberaner Straße, Norma Waldstraße, LIDL Poststr.) am vorhandenen Standort erweitert.

Die Aufrechterhaltung der Versorgungsfunktionen des Grundzentrums Kühlungsborn für die eigenen Einwohner, für die Umlandgemeinden und insbesondere auch für die Touristen, sowie die Beibehaltung der städtebaulich gut integrierten Standorte sind für die Stadt von außerordentlicher Bedeutung. Der langfristige Erhalt des Edeka-Marktes und die Absicherung der Versorgungsfunktionen in Kühlungsborn-West sind nur bei einer Erweiterung des jetzigen Marktes möglich. Die derzeitige Situation entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen

Lebensmittel-Vollsortimenter, das Stellplatz-Angebot ist völlig unzureichend und führt regelmäßig zu massiven Verkehrsbehinderungen in der Reriker Straße-

 

Um Baurecht für den neuen Markt und die Stellplätze zu schaffen ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 und parallel dazu die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ostseebad Kühlungsborn erforderlich.

 

Die Kosten für die Bauleitverfahren (Aufstellung und Änderung Flächennutzungsplan) trägt der Investor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche

Folgekosten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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