20.04.2017 - 6 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 50 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage. Herr Sorge äußert Bedenken hinsichtlich der Abstandsflächen zum Wald, dem Bachlauf (Quellsumpf) und der Ausgleichsfläche für den Kägsdorfer Landweg. Herr Mothes erklärt, dass die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeiten zur Umsetzung prüfen werden.

 

Reduzieren

Beschluss-Nr. 029/17/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
  2. Planungsziel: die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmittel-einzelhandel.
  3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.
  4. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
  5. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage