08.03.2017 - 6 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 50 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi., 08.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Hinsichtlich der geplanten Erweiterung und Neubau des Edeka-Marktes wurden bereits erste Anfragen an die Träger öffentlicher Belange gesandt und Vorgespräche geführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Klärung nur über die Aufstellung eines Bebauungsplans möglich ist. Da sich im rückwärtigen Bereich zum jetzigen Markt ein Biotop und Wald befindet sind hier die Belange des Naturschutzes und Waldgesetzes von besonderer Bedeutung. Die Ausschussmitglieder diskutieren zu dieser Thematik sehr kontrovers.
Dr. Just ist er der Auffassung, dass in der Begründung zur Beschlussvorlage falsch aus dem Einzelhandelskonzept (EHK) zitiert wurde. Dr. Just verweist bei der Begründung auf einige Passagen, die aus seiner Sicht zweifelsfrei belegen, dass das beantragte Projekt dem EHK widerspricht. In dem von der Stadt Kühlungsborn in Auftrag gegebenen EHK werde klar dargelegt, dass im Ostseebad bereits eine Überversorgung im großflächigen Lebensmittelhandel vorliegt und somit für einen weiteren Ausbau des Marktes kein Bedarf besteht und dass anderenfalls ruinöser Wettbewerb zum Schaden anderer Händler und der städtebaulichen Entwicklung droht.
Herr Mothes weist darauf hin, dass es sich nicht um einen neuen zusätzlichen Markt handeln wird, dieses sei gemäß Einzelhandelskonzept nämlich nicht zu empfehlen. Herr Stange teilt mit, dass die UWG der Auffassung ist, dass ein Neubau am Ortsrand besser untergebracht werden kann. Hier wäre ein größerer Markt weniger störend, die Zerstörung des Biotops und des Waldes wäre dann nicht erforderlich. Herr Ollhoff befürwortet die Erweiterung am vorhandenen Standort und gibt zu Bedenken, dass der Betreiber schon seit Jahren mit der Stadt hinsichtlich einer Erweiterung im Gespräch ist und es nun endlich an der Zeit ist die Baumaßnahme zu gewähren. Dieses wird von Herrn Mothes und Herrn v. Jutrzenka bekräftigt. Frau Westphal teilt mit, dass es bereits mehrfach Bestrebungen gegeben hat am Grünen Weg einen neuen Markt anzusiedeln. Dieses widerspricht jedoch dem Einzelhandelskonzept. Herr Mothes gibt auch zu Bedenken, dass man an die Bevölkerung ohne Auto denken müsse, was auch gegen eine Ansiedlung am Grünen Weg spricht. Das Bebauungsplanverfahren wird zeigen inwieweit eine Neuerrichtung/Erweiterung am vorhandenen Standort möglich ist. Herr Stade ist ebenfalls der Auffassung, dass alle die bisher zu Fuß den Markt aufgesucht haben, dann wieder mit dem Auto losfahren und dies nicht zur Entspannung der Verkehrssituation beiträgt. Herr Stade wohnt in unmittelbarer Umgebung zum bestehenden Markt und von einzelnen Ausschussmitgliedern angesprochene Ruhestörung durch den Markt auf die umliegende Nachbarbebauung kann er nicht bestätigen. Herr Sorge gibt zu Bedenken, dass hinter dem bestehenden Markt ein Bach verläuft und erkundigt sich nach den Plänen wie damit umgegangen werden soll. Er ist der Auffassung, dass eine weitere Versiegelung dem Entwässerungskonzept widerspricht. Frau Westphal erläutert, dass es diesbezüglich Kontakte mit dem Wasser- und Bodenverband gegeben hat. Das Entwässerungskonzept sagt aus, dass das Oberflächenwasser bereits vor diesem Bereich abgefangen werden soll und um umgeleitet wird, so dass hier keine Problematiken zu erwarten sind.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
- Planungsziel: die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmittel-einzelhandel.
- Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.
- Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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228,3 kB
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