Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/035
Grunddaten
- Betreff:
-
2. ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 42 "Hermannstraße/nördliche Friedrich-
Borgwardt-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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13.03.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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10.04.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ wie folgt zu ergänzen:
1. für das Grundstück Friedrich-Borgwardt-Str. 16 (Flurstück 152/5, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)
Anpassung der nordwestlichen Baugrenze um 3,0m für max. II-Vollgeschosse und Dachterrasse
Erhöhung der GRZ I für Hauptnutzungen von 0,35 auf 0,45
2. für das Grundstück Friedrich-Borgwardt-Straße 29 (Flurstück 129/5, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)
Erweiterung der Baugrenze für Wohnungszugang, Festsetzung „künftig fortfallend“ streichen
3. für das Grundstück Poststraße 16 (Flurstück 147/1 Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)
Änderung der zulässigen Wohnungsanzahl (max. 8 WE für das rückwärtige Baufeld - Streichung Pkt. 6 der textl. Festsetzung der Ursprungsfassung des B-Planes)
Anpassung zulässig GRZ mit Tiefgaragen 0,8
Anlage: Geltungsbereiche des 2. ergänzenden Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 42
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat bereits am 29.02.2024
beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche
Friedrich-Borgwardt-Straße“ aufzustellen.
Gemäß Aufstellungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42
„Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ vom 29.02.2024 und ergänzendem Aufstellungsbeschluss vom 05.12.2024 besteht das Planungsziel in der Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse, Erhöhung der GRZ auf 0,8, Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassadenmaterialien und Farbe sowie der Änderung/Erweiterung der Baugrenze im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule.
Die Planungsziele wurde durch den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre gesichert.
Inzwischen ergaben sich weitere Planungsziele zur Änderung des Bebauungsplanes.
Um möglichst nicht mehrere separate Änderungsverfahren durchführen zu müssen, hat die Verwaltung diese Beschlussvorlage vorbereitet. Hierdurch wird klargestellt, welche weiteren Änderungen der Bebauungsplan Nr. 42 erfahren soll.
Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in der Sitzung vom 19.09.2024 der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 für das Grundstück Friedrich-Borgwardt-Str. 16 zugestimmt.
(Beschlussvorlage 2024/60/110):
Anpassung der nordwestlichen Baugrenze um 3,0m, begrenzt auf II-Vollgeschosse und Dachterrasse
Erhöhung der GRZ I für Hauptnutzungen von 0,35 auf 0,45
Weiterhin besteht das Erfordernis auf dem Grundstück Friedrich-Borgwardt-Str. 29 die Baugrenzenausweisung anzupassen. Die Treppenanlage ist der einzige Zugang zur Wohnung Nr. 7 und soll zukünftig von der Baugrenze umfasst sein.
Bereits am 06.02.2020 hat der Hauptausschuss ebenfalls dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Wohnungsanzahl für das Grundstück Poststraße 16 zugestimmt.
Im Bestand befinden sich im Vorderhaus 8 Wohneinheiten. Für die geplante rückwärtige Bebauung wurden 8 WE befürwortet.
Bereits im Rahmen der damaligen vorgestellten Planung war der Bau einer TG geplant. Die derzeitige Festsetzung im bestehenden B-Plan Nr. 42 muss präzisiert werden.
Im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes wurde für die dortigen Geltungsbereiche folgende Festlegung getroffen. Diese wird auch für die aktuellen Änderungsbereiche festgesetzt.
Die o.a. Planungsziele sollen im Rahmen eines 2. ergänzenden Aufstellungsbeschlusses Ihren Eingang ist das Änderungsverfahren zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 42 finden.
Um auch die Umsetzung der weiteren Planungsziele nicht zu gefährden, ist es auch erforderlich, die
Veränderungssperre entsprechend zu ergänzen. Eine entsprechende Beschlussvorlage
wurde ebenfalls vorbereitet.
Finanz. Auswirkung
Ja ca. 15.000 Euro
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
Jährliche Folgekosten |
€ |
Eigenanteil |
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit 15.000 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163 kB
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