13.03.2025 - 6.5 2. ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 5. Änd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

 

Der bestehende Aufstellungsbeschluss soll ergänzt werden, da möglichst alle bekannten Änderungserfordernisse im Rahmen eines Verfahrens abgehandelt werden können.

  

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ wie folgt zu ergänzen: 

 

1. für das Grundstück Friedrich-Borgwardt-Str. 16 (Flurstück 152/5, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)

 

Anpassung der nordwestlichen Baugrenze um 3,0m für max. II-Vollgeschosse und Dachterrasse

Erhöhung der GRZ I für Hauptnutzungen von 0,35 auf 0,45

 

2. für das Grundstück Friedrich-Borgwardt-Straße 29 (Flurstück 129/5, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)

 

Erweiterung der Baugrenze für Wohnungszugang, Festsetzung „künftig fortfallend“ streichen

 

3. für das Grundstück Poststraße 16 (Flurstück 147/1 Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn)

 

Änderung der zulässigen Wohnungsanzahl (max. 8 WE für das rückwärtige Baufeld - Streichung Pkt. 6 der textl. Festsetzung der Ursprungsfassung des B-Planes)

Anpassung zulässig GRZ mit Tiefgaragen 0,8

 

Anlage: Geltungsbereiche des 2. ergänzenden Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 42

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage