Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/30/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn rückwirkend zum 01.01.2024 wie folgt:

Gemeindewehrführer:    von 200,00 Euro auf 400,00 Euro

Stellvertretender Gemeindewehrführer:  von 100,00 Euro auf 200,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart:    von 70,00 Euro auf 125,00 Euro

Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart:  von 0,00 Euro auf 62,50 Euro 

Gerätewart:      von 70,00 Euro auf 100,00 Euro

Schriftwart:      von 70,00 Euro auf 100,00 Euro

Zugführer:     von 70,00 Euro auf 100,00 Euro

 

Die Aufwandsentschädigungen für den Kassenwart und den Übungsleiter Musikzug entfallen künftig.

 

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Sachverhalt

Am 01.01.2024 trat die aktualisierte Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.

Mit der Feuerwehrentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt. 

Mit dieser überarbeiteten neuen Landesverordnung soll die wichtige ehrenamtliche Arbeit der Kameraden wertgeschätzt und ihnen zugleich gedankt werden.

Die bisherigen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar und sind gem. § 2 FwEntschVO M-V auf nachfolgende Höchstgrenzen festgelegt.

Gemeindewehrführer:    bisher 200,00 Euro, neu bis zu 400,00 Euro

Stellvertretender Gemeindewehrführer:  bisher 100,00 Euro, neu bis zu 200,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart:    bisher 70,00 Euro, neu bis zu 125,00 Euro

Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart:  bisher 00,00 Euro, neu bis zu 62,50 Euro 

Gerätewart:      bisher 70,00 Euro, neu bis zu 100,00 Euro

Stellvertretender Gerätewart:   bisher 00,00 Euro, neu bis zu 500,00 Euro

 

Personen mit besonderen Aufgaben können ebenso Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden (§ 5 FwEntschVO M-V). Die Bemessung der Höhe wird ebenfalls durch Beschluss bestimmt und in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt. Derzeit erhalten folgende Funktionsträger mit besonderen Aufgaben monatlich eine Aufwandsentschädigung.

Übungsleiter Musikzug 45,00 Euro

Kassenwart   70,00 Euro

Schriftwart   70,00 Euro

Zugführer   70,00 Euro 

 

Die Wehrführung teilt zusätzlich folgende Informationen mit:

  1. Die Stellvertretung des Gerätewartes wird durch die Wehrführung übernommen. Daher bedarf es hier keiner Festlegung über eine Aufwandsentschädigung für diese Funktion.
  2. Die Funktion des Kassenwartes wird in der Freiwilligen Feuerwehr Kühlungsborn nicht besetzt, da sämtliche Belange finanzieller Art durch die Stadtverwaltung bearbeitet werden.
  3. Die Übungsleiter des Musikzuges sind keine Mitglieder der Feuerwehr Kühlungsborn. Es handelt sich um Mitglieder einer auswärtigen Feuerwehr.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 8.880,00 Euro an die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr ausgezahlt.

Unter Ausschöpfung der jeweiligen Höchstgrenzen und unter Berücksichtigung der entfallenen Funktionen würde die jährliche Gesamtauszahlungssumme an die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr 13.050,00 Euro betragen.

Beispielrechnung:

Gemeindewehrführer  400,00 Euro x 12 Monate  4.800,00 Euro

Stellvertretung  200,00 Euro x 12 Monate  2.400,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart  125,00 Euro x 12 Monate  1.500,00 Euro 

Stellvertretung    62,50 Euro x 12 Monate     750,00 Euro

Gerätewart   100,00 Euro x 12 Monate  1.200,00 Euro

Schriftwart   100,00 Euro x 12 Monate  1.200,00 Euro

Zugführer   100,00 Euro x 12 Monate  1.200,00 Euro

 

Über die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen, rückwirkend zum 01.01.2024, soll entschieden werden.

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Finanz. Auswirkung

Ja  

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

12600.5019

 

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Anlagen

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