30.01.2024 - 5.1 Anpassung der Aufwandentschädigung für die ehre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 30.01.2024
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Stefanie Zielinski
Wortprotokoll
Frau Zielinski erläutert die Beschlussvorlage. Die Wehrführung lässt sich für heute entschuldigen, wird aber zur Stadtvertreterversammlung am 29.02.2024 anwesend sein. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung wurde überarbeitet, sodass sich eine Beratung über die entsprechenden Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Kühlungsborner Feuerwehr erforderlich macht. Heute wurde die Beschlussvorlage nach Rücksprache mit der Wehrführung überarbeitet, da die Stellvertretung des Gerätewarts durch den Wehrführer erfolgt, der Kassenwart nicht mehr tätig ist (diese Aufgabe übernimmt die Stadt) und der Musikzug nicht zur Kühlungsborner Feuerwehr gehört. Bei Auszahlung der vollen Aufwandsentschädigungen würden der Stadt jährliche Kosten i.H.v. 13.050,00 EURO entstehen.
Herr Sorge erkundigt sich nach der Höhe der Entschädigungen in den umliegenden Gemeinden. Frau Zielinski erklärt, dass dies nicht verglichen werden kann.
Herr Zacher erklärt, dass die Kühlungsborner Feuerwehr regional und überregional ein hohes Ansehen genießt. Herr Zacher spricht sich dafür aus, die entsprechenden Hochsätze auszuzahlen.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn wie folgt:
Gemeindewehrführer: von 200,00 Euro auf 400,00 Euro
Stellvertretender Gemeindewehrführer: von 100,00 Euro auf 200,00 Euro
Jugendfeuerwehrwart: von 70,00 Euro auf 125,00 Euro
Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart: von 00,00 Euro auf 62,50 Euro
Gerätewart: von 70,00 Euro auf 100,00 Euro
Schriftwart: von 70,00 Euro auf 100,00 Euro
Zugführer: von 70,00 Euro auf 100,00 Euro
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,8 kB
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