25.09.2025 - 6.2 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Denzel nimmt nicht an der Diskussion und Beratung sowie Abstimmung teil.

 

Frau Westphal erklärt, dass dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss ein Beschluss des Hauptausschusses zu Grunde liegt. Einem Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 35 für das Grundstück Poststraße 26 wurde befürwortet.

 

Die Erhöhung der GRZ auf 0,35 soll einheitlich in den ausgewiesenen WB (Besonderen Wohngebieten) aus Gründen der Gleichbehandlung und an den Bestand angepasst verändert werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses 

zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ wie folgt zu

ergänzen:   

 

1. Erweiterung des Geltungsbereiches der 5. Änderung um die Bereich der ausgewiesenen Besonderen Wohngebiete des WB 2. Die konkreten Flurstücke sind der Anlage zu entnehmen, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist. 

2. zusätzliche (ergänzende) Planungsziele: 

- Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse und Neuordnung der Baugrenzen zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Dauerwohneinheiten auf dem Grundstück Poststraße 26, Flurstücke 174/1 und 174/14, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, 

- Erhöhung der zulässigen GRZ auf 0,35 auf allen Flurstücken der Besonderen Wohngebiete  WB 2 und Festlegung der zulässigen Dachneigung 15-45° 

Anlage: Geltungsbereich des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des

B-Planes Nr. 35 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13440&selfaction=print