25.04.2024 - 6.7 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebau...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Zacher erkundigt sich, ob die Änderungsvorschläge des Hauptausschusses eingearbeitet wurden. Frau Westphal bestätigt dies.

 

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Beschluss-Nr. 30/2024/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13a BauGB.

2. das Planungsziel besteht in

-  der Änderung der Baugebietskategorisierung hinsichtlich der Art der

 baulichen Nutzung.

 Bisherige Festsetzung: Allgemeines Wohngebiet (WB 2) mit Ausschluss von  Beherbergungsbetrieben.

 Zukünftige Festsetzung: Sondergebiet (SO) Hotel

  • Anpassung der Baugrenzenausweisungen
  • Ausweisung von Flächen für Stellplätze
  • Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ I) für die Hauptnutzungen von 0,25 auf 0,4
  • Festsetzung der Zulässigkeit der Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Grundflächen von Terrassen, Zufahrten, Stellplätzen und sonstigen Nebenanlagen bis zu einer GRZ II von 0,8
  • Festsetzung der Zulässigkeit der Überschreitung der Baugrenze zur Herstellung von nicht überdachten Flächen für die Außengastronomie entlang der Waldstraße bis zu einem Abstand von 1m zur nördlichen Grundstücksgrenze
  • Schaffung der Zulässigkeit von Einfriedungen für Außensitzplätze gastronomischer Einrichtungen durch transparente Stellwände als Windschutz
  • Schaffung der Zulässigkeit einer gastronomischen Nutzung auf der verbleibenden Rasenfläche zwischen dem Hauptgebäude und der Stellplatzanlage in südliche Richtung
  • textliche Festsetzungen zur Anzahl und Gestaltung von Werbeanlagen

 

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst das Flurstück: 23 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn

 

4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage