29.02.2024 - 6.6 Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Die Definition der festgesetzten Hotels sowie die Festlegung der Baugrenzen für die Bestandsgebäude im Waldabstand wurde überarbeitet. Die Änderungserfordernisse nach dem erfolgten Realisierungswettbewerb zum Rathausquartier wurden ebenfalls eingearbeitet. Es wurden Bedenken und Anregungen durch die Öffentlichkeit geäußert und Stellungnahmen der beteiligten Behörden eingeholt.

 

Herr Zacher bemängelt, dass zu stark in die Eigentumsrechte eingegriffen wird, da die Vorbauten einiger Gebäude zur Ostseeallee hin keine Baugrenze erhalten haben.

 

Reduzieren

Beschluss-Nr. 8/2024/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

  1. beschließt, den Bebauungsplan für das Sondergebiet Ostseeallee mit der Bezeichnung Nr. 7-N als 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 weiter zu führen.

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 und den

Entwurf der Begründung dazu.

 

  1. Der Entwurf ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut

öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur

Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger

öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Entwurf 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage Abwägung

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Ostseebad

Kühlungsborn mit Begründung, Bearbeitungsstand 19.02.2024 sowie Abwägung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

4

3

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage