Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Am Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 und zur Sicherung der Planungsziele eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen. Das Änderungsverfahren sollte bis Ende 2021 abgeschlossen sein.

Das Planungsziel bestand in der Präzisierung der textlichen Festsetzung zur Bauweise und Größe der Grundstücke. Die Größe der Baugrundstücke je Einzelhaus sollte auf 750 m² festgesetzt werden um den Planungswillen für das Wohngebiet noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Einer zu massiven und verdichteten Bebauung sollte entgegengewirkt werden.

 

Nach durchgeführter Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wurde festgestellt, dass die Festsetzung wie sie dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 zu entnehmen ist, unzulässig wäre.

Daher kann das Änderungsverfahren nicht fortgeführt werden.

Gemäß § 17 Abs. 4 BauGB ist eine Veränderungssperre vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass wegfallen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

Loading...