Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

1. beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zur Steinbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 1 Abs 3 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.

2. Das Planungsziel besteht in der zusätzlichen Festsetzung öffentlicher Stellplätze entlang der Straße „Zur Steinbeck“ für den Besucherverkehr. Die dafür beanspruchten privaten Teilflächen sollen gegen einen kleinen Teil der öffentlichen Grünflächen nördlich des Baugebietes getauscht und für eine Heckenpflanzung als Abschluss des Baugebietes genutzt werden.

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst Verkehrs- und Bauflächen entlang des östlichen Teils der Straße „Zur Steinbeck“ sowie einen Streifen nördlich des Baugebietes (Flurstücke 483/54, 483/55, 483/56, 483/57 und 483/59 (jeweils teilweise), Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn), s. Übersichtsplan in der Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem privaten Erschließungsträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.

Anlage: Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 47

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Sachverhalt

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen, um dem gestiegenen Bedarf für Besucher und Anlieger gerecht zu werden. Dazu sollen die östlich der Straße „Zur Steinbeck“ längs der Fahrbahn vorhandenen 8 Stellplätze nun quer zur Fahrbahn ausgebaut werden, wodurch sich 18 zusätzliche, davon 16 öffentliche und 2 private Stellplätze ergeben.

Die neuen Stellplätze in Queraufstellung beanspruchen private Grundstücksflächen, sollen aber nach Abschluss der Baumaßnahmen in die öffentliche Hand übergeben werden. Im Tausch erhält der Erschließungsträger einen Teil der nördlich gelegenen, öffentlichen Ausgleichsfläche. Auf dieser Fläche  sind Heckenpflanzungen geplant. Hierdurch können die Wohnbaugrundstücke zu den öffentlichen Wegen abgeschirmt werden.

Ein anderes Ausgleichserfordernis ergibt sich durch die Pflanzung aus einheimischen Sträuchern nicht, da bereits in der Ursprungsplanung die Anlage von Gehölzen vorgesehen war.

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Finanz. Auswirkung

Nein private Kostenübernahme

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2021                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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Anlagen

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