19.08.2021 - 6.1 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.

 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen durch Änderung der Anordnung.

Die bisher längs der Fahrbahn angeordneten Stellplätze sollen in eine senkrechte Aufstellung geändert werden.

 

Es können dadurch 18 zusätzliche Stellplätze entstehen.

Die neuen Stellplätze beanspruchen zum Teil private Grundstücksflächen. Diese sollen nach Abschluss der Baumaßnahme in die öffentliche Hand übertragen werden.

Im Tausch soll der Erschließungsträger einen Teil der im Norden des Plangebietes festgesetzten Ausgleichsfläche erhalten. Die Nutzung als Grünfläche wird beibehalten.

 

Herr Ruß fragt an, ob für die Wohngebäude die nach Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze nachgewiesen wurden und was zur angespannten Parkplatzsituation beigetragen hat.

Frau Westphal erklärt, dass die geforderte Stellplatzanzahl im Rahmen der Bauantragstellung nachgewiesen werden konnte. Hier geht es um die Schaffung von 16 zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen und 2 privaten Stellplätzen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

1. beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zur Steinbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 1 Abs 3 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.

2. Das Planungsziel besteht in der zusätzlichen Festsetzung öffentlicher Stellplätze entlang der Straße „Zur Steinbeck“ für den Besucherverkehr. Die dafür beanspruchten privaten Teilflächen sollen gegen einen kleinen Teil der öffentlichen Grünflächen nördlich des Baugebietes getauscht und für eine Heckenpflanzung als Abschluss des Baugebietes genutzt werden.

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst Verkehrs- und Bauflächen entlang des östlichen Teils der Straße „Zur Steinbeck“ sowie einen Streifen nördlich des Baugebietes (Flurstücke 483/54, 483/55, 483/56, 483/57 und 483/59 (jeweils teilweise), Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn), s. Übersichtsplan in der Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem privaten Erschließungsträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.

Anlage: Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 47

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage