Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/60/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stimmt auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung grundsätzlich der Errichtung eines Kreisverkehrs in der Doberaner Straße / Schwarzer Weg zu.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die weiterführenden Planungen zu beauftragen und den Kreisverkehr in den parallel laufenden Planungen des Bebauungsplanes Nr. 24 und der Planung des Auffangparkplatzes sowie des Touristischen Empfangsgebäudes zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt

Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wurde die Verkehrssituation auf der Doberaner Straße, insbesondere Höhe Schwarzer Weg eingehend betrachtet. Dies erfolgt insbesondere im Hinblick auf die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Auffangparkplatzes über den Schwarzen Weg.

Dabei wurde die grundsätzliche Machbarkeit der Anordnung eines Kreisverkehrs geprüft. Im Rahmen erster Vorgespräche fand eine Abstimmung mit der  Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rostock statt.

Mit der Errichtung des Kreisverkehrs soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich, die Leichtigkeit des Verkehrs, die Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortseingangsbereich und die Verbesserung der Ortseingangsgestaltung erreicht werden.

Die im Zuge der Vorplanung geschätzten Baukosten liegen bei ca. 546.000 € netto (ca. 650.000 € brutto) zzgl. der entsprechenden Planungskosten.

Mit dieser Beschlussfassung soll die Grundlage für die Konkretisierung der Planung und die Berücksichtigung in den parallel laufenden Verfahren gelegt werden, um diese Planungen schnellstmöglich weiter voran treiben zu können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

Baukosten                         ca.  650.000 €                   ab 2024

Planungskosten                ca.   70.000 €             für 2023

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

 

 Das Vorhaben ist bislang in der Haushaltsplanung für 2023 noch nicht berücksichtigt und müsste über einen Nachtrag eingestellt werden.

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