Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/023
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzender Abwägungs- und erneuter Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Wohnpark Am Rieden"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.04.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1) die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Wohnpark Am Rieden" vom 19.02.2015 (Beschluss-Nr. 004/15/SVV).
2) Die Stadtvertreterversammlung hat ergänzend zur Abwägung vom 19.02.2015 eine weitere, während der Betroffenenbeteiligung eingegangene Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Betroffenen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4) Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Wohnpark Am Rieden" gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
5) Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.
6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Im Rahmen der Betroffenenbeteiligung ist eine weitere Stellungnahme eines Grundstückseigentümers im Plangebiet zu berücksichtigen, die bisher nicht Bestandteil der Abwägung war.
Daher ist der Satzungsbeschluss vom 19.02.2015 aufzuheben und die Abwägung um die betreffende Stellungnahme und die Abwägung der Stadt dazu zu ergänzen. Danach soll die Satzung erneut beschlossen werden.
Planänderungen erfolgten aufgrund der Stellungnahme nicht.
Mit Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt wird die Satzung rechtskräftig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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