Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Vorentwurfs zur 1. Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 "Auffangparkplatz" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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19.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn :
- billigt den vorliegenden Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den Vorentwurf der Begründung.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs.1 BauGB aufzufordern.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung vom 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Auffangparkplatz“ beschlossen.
Die Planungsziele lauten wie folgt:
Die im rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 ausgewiesene Parkplatzfläche soll erweitert werden. Im Zuge dessen soll auch eine Ausfahrtmöglichkeit für Pkw auf die Doberaner Straße geschaffen werden.
Nordwestlich des Parkplatzes bzw. der Straße Schwarzer Weg, soll eine Infrastruktureinrichtung etabliert werden, welche in Verbindung mit dem Auffangparklatz ein Angebot für öffentlichen Toiletten, eine Tourist-Informationen und einen Kinderspielplatz bieten soll. Dafür soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung -Touristischen Service- ausgewiesen werden. Für die westlich angrenzenden Fläche (Lückenbereich zwischen dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 und dem geplanten sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Touristische Infrastruktur) soll ein Mischgebiet festgesetzt werden.
Die Zweckbestimmung der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 24 ausgewiesene Baustofflagerplatzfläche soll angepasst werden (neu: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Lagerplatz“.) In diesem Zusammenhang ist zugleich eine Zufahrt vom südlichen Wittenbecker Landweg vorzusehen.
Der entsprechend erarbeitete Vorentwurf soll nun den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Ja
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
Jährliche Folgekosten |
€ |
Eigenanteil |
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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969 kB
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3
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(wie Dokument)
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359,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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531,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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582,9 kB
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