Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Zur Steinbeck" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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19.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörde vorgebrachten Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
- Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, der beteiligten Behörde, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zur Steinbeck“ als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47, Begründung und Abwägung, Bearbeitungsstand 12.05.2022
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Zur Steinbeck" im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Satzung wurde am 16.12.2021 gebilligt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Januar/Februar 2022.
Die Abwägung der Stellungnahmen der beteiligten Behörde ist der Anlage zu entnehmen.
Aus den Forderungen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ergeben sich geänderte Festsetzung für die private Grünfläche, die nun nicht mehr als Ausgleichsmaßnahme herangezogen werden kann. Das dadurch entstandene Kompensationsdefizit wird durch ein Ökokonto der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ausgeglichen.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.
Finanz. Auswirkung
Nein, Kostenträger für planerische Leistungen: privat
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
Jährliche Folgekosten |
€ |
Eigenanteil |
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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389,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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