Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/10/189
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung der Stadtvertretung über den Abstimmungsgegenstand des Bürgerentscheides vom 05.12.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Philipp Reimer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt auf Grundlage des § 20 Abs. 6 S. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern - nach erfolglos durchgeführtem Bürgerentscheid vom 05.12.2021 –die Beantwortung der Frage:
„Soll die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zur Erhaltung und denkmalgeschützten Sanierung der Villa Baltic, des historischen Vorplatzes und zur Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit der Villa Baltic einen Teil des Baufeldes der ehemaligen Schwimmhalle (B-Plan Nr. 16) zur Errichtung eines Hotels mit Gastronomie, Einzelhandel und einem Veranstaltungssaal zum vollen Verkehrswert veräußern?“
Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 16.09.2021 ein Vertreterbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheides beschlossen. Die materiellen und formellen Voraussetzungen hierfür wurden erfüllt. Mit Datum vom 05.12.2021 hat in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ein Bürgerentscheid gemäß § 20 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) stattgefunden. Die 6.981 Wahlberechtigten hatten die Möglichkeit, über die vorgenannte Fragestellung abzustimmen. Es wurden insgesamt 3.170 gültige Stimmen abgegeben. Es haben 1.670 Wahlberechtigte mit „JA“ gestimmt, 1.500 Wahlberechtigte haben mit „NEIN“ gestimmt.
Gemäß § 20 Abs. 6 KV M-V „ist die bei einem Bürgerentscheid gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25% der Stimmberechtigten beträgt. […] Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden.“
Die erforderliche Mehrheit von 25% aller Wahlberechtigten beträgt 1.746 (25% von 6.981). Die Mehrheit der Stimmen (1.670) wurden für die Antwort „JA“ abgegeben. Das erforderliche Quorum von 25% wurde demnach nicht erreicht. Demzufolge hat nun die Stadtvertretung diese Angelegenheit zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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611 kB
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