Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufhebung der 3. Änderung der Gestaltungssatzung vom 20.12.2010 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
  2. die 4. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß Anlage

 

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Sachverhalt

Zum Schutz und zur zukünftigen Gestaltung des Stadtbildes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, das von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung gilt seit einigen Jahren eine Gestaltungssatzung. In zahlreichen Workshops und digitalen Bürgerbeteiligungsrunden 2019/2020 wurde der Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf der bisherigen Fassung der Gestaltungssatzung erarbeitet. In der beigefügten Übersicht befindet sich eine Gegenüberstellung der aktuellen Festsetzungen und der geplanten Festsetzungen sowie die Fassung über die 4. Änderung der Gestaltungssatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, für Rahmenplanerin (Mitwirkung an Erarbeitung)

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2021                nein                    ja,  mit 10.0000 €                   Produktkonto 51102.5625000

 

 X    Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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Anlagen

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