Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zur Steinbeck“
der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.08.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
16.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
1. beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zur Steinbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 1 Abs 3 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.
2. Das Planungsziel besteht in der zusätzlichen Festsetzung öffentlicher Stellplätze entlang der Straße „Zur Steinbeck“ für den Besucherverkehr. Die dafür beanspruchten privaten Teilflächen sollen gegen einen kleinen Teil der öffentlichen Grünflächen nördlich des Baugebietes getauscht und für eine Heckenpflanzung als Abschluss des Baugebietes genutzt werden.
3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst Verkehrs- und Bauflächen entlang des östlichen Teils der Straße „Zur Steinbeck“ sowie einen Streifen nördlich des Baugebietes (Flurstücke 483/54, 483/55, 483/56, 483/57 und 483/59 (jeweils teilweise), Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn), s. Übersichtsplan in der Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem privaten Erschließungsträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.
Anlage: Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 47
Sachverhalt
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen, um dem gestiegenen Bedarf für Besucher und Anlieger gerecht zu werden. Dazu sollen die östlich der Straße „Zur Steinbeck“ längs der Fahrbahn vorhandenen 8 Stellplätze nun quer zur Fahrbahn ausgebaut werden, wodurch sich 18 zusätzliche, davon 16 öffentliche und 2 private Stellplätze ergeben.
Die neuen Stellplätze in Queraufstellung beanspruchen private Grundstücksflächen, sollen aber nach Abschluss der Baumaßnahmen in die öffentliche Hand übergeben werden. Im Tausch erhält der Erschließungsträger einen Teil der nördlich gelegenen, öffentlichen Ausgleichsfläche. Auf dieser Fläche sind Heckenpflanzungen geplant. Hierdurch können die Wohnbaugrundstücke zu den öffentlichen Wegen abgeschirmt werden.
Ein anderes Ausgleichserfordernis ergibt sich durch die Pflanzung aus einheimischen Sträuchern nicht, da bereits in der Ursprungsplanung die Anlage von Gehölzen vorgesehen war.
Finanz. Auswirkung
Nein private Kostenübernahme
|
|
Finanzierung: |
|
|
Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
Veranschlagung 2021 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
134,3 kB
|
