Beschlussvorlage der HGV/SPD/Ziesig-Fraktion - 15/60/162

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, dass für die Villa Baltic ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß § 177 BauGB erlassen wird.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderliche Verfügung umgehend zu erlassen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Villa Baltic zählt zu den architektonisch wertvollsten Villen an der Ostseeküste. Seit 20 Jahren ist die Villa Baltic einem unaufhaltsamen Verfall ausgesetzt. Über den Zustand der Villa zeigen sich immer mehr Gäste und Einwohner besorgt. Durch die Denkmalschutzbehörde werden nur Auflagen erteilt, die den Verfall verzögern sollen. Den baulichen Zustand kann nur ein Baugutachter genau beurteilen. (Anlage)

Neben dem zunehmenden Verfall der Villa, besteht seit Jahren im Zentrum von Kühlungsborn West ein städtebaulicher Missstand, der für unser Ostseebad unerträglich geworden ist.

 

Durch den § 177 Absatz 1 i.V.m. Absatz 3 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Stadt die Möglichkeit, durch ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot den Eigentümer zur Instandsetzung des Gebäudes in einer bestimmten Frist zu zwingen.

Zum Erhalt der Villa Baltic und zur weiteren Entwicklung von Kühlungsborn West, sollte diese Maßnahme umgehend durchgesetzt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

 

 

5.000 € für 2016

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...