Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über den 2.Teilbereich (ehemaliges Sanierungsgebiet "Erweiterung Ost-Teil") einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn-Ost“.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 17.03.2015

beschlossen, für das Gebiet „Ortsmitte Kühlungsborn-Ost“, den Bebauungsplan Nr. 36

neu aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wurde in der Stadtvertreterversammlung am

17.03.2015 für einen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 eine Veränderungssperre erlassen. Der maximal mögliche Sicherungszeitraum ist bereits verstrichen.

Ausgenommen war der Bereich der Sanierungssatzung. Nachdem die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn in Ihrer Sitzung am 22.02.2018 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterung Ost-Teil“ beschlossen hat, wurde für diesen 2.Teilbereich (ehemaliges Sanierungsgebiet „Erweiterung Ost-Teil“) eine Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn-Ost beschlossen.

Der Gültigkeitszeitraum der Veränderungssperre dauert vom 16.03.2018 bis 15.03.2020.

Eine Verlängerung des Zeitraumes um 1 Jahr (gemäß § 17 Abs. 1 BauGB) wurde am 27.02.2020 durch die Stadtvertretung beschlossen, so dass die Gültigkeit derzeit bis zum 15.03.2021 andauert.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 Abs. 2 BauGB).

Es handelt sich um ein Planverfahren mit besonderem Schwierigkeitsgrad und Umfang der den Verfahrensablauf erheblich beeinflusst und erschwert. Im Stadtgebiet Ostseebad Kühlungsborn ist es erforderlich eine Vielzahl von Bebauungsplänen anzupassen und bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung und entsprechend den Grundsatzbeschlüssen der Stadtvertreterversammlung zu regeln. Für die Erarbeitung sämtlicher Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse, einschließlich der Neuaufstellung des B-Plan Nr. 36 ist eine intensive und umfangreiche Bestandsaufnahme unter Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungsmöglichkeiten erforderlich. Die Änderung der BauNVO und des BauGB muss ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Aus vorgenannten Gründen wird die Veränderungssperre mit dieser 2. Satzung zur Änderung Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über den 2.Teilbereich (ehemaliges Sanierungsgebiet "Erweiterung Ost-Teil") einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn-Ost" gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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