Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/117
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Straße" Beschluss-Nr. 046/14/SVV vom 24.04.2014
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Straße" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sarah Gross
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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08.10.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt,
- die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ Beschluss-Nr. 046/14/SVV vom 24.04.2014.
- die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
- Planungsziel:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 soll die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung geregelt werden. Davon ausgenommen sind Geschosswohnungsbauten, die ausschließlich zu Dauerwohnzwecken errichtet worden sind.
Weiterhin soll die Umwandlung der ausgewiesenen privaten Grünfläche und Ausweisung eines zusätzlichen Baufeldes für ein Einfamilienhaus im Bereich des Grundstückes Poststraße 10 (WB 2), Flur 1, Flurstück 143/1 der Gemarkung Kühlungsborn erfolgen.
- Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42, umfassend den Bereich nördlich der Friedrich-Borgwardt-Straße und der Hermannstraße, zwischen Poststraße bzw. der Ostseeallee im Norden und der Neuen Reihe im Süden (siehe Übersichtsplan).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung zur 1. Änderung des o.g. B-Planes beschlossen.
Aufgrund einer fehlerhaften Anlage zum Aufstellungsbeschluss des o.g. B-Planes (Übersichtslageplan), bedarf es eines neuen Beschlusses zur Aufstellung der 1. Änderung.
Im Rahmen eines Bauantrages stellte der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des B-Planes und Ausweisung eines neuen Baufeldes in südlicher Richtung. Hierzu soll das bestehende Grundstück zukünftig geteilt werden. Der derzeitige B-Plan weist in diesem Bereich eine private Grünfläche aus.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit max. 100 m² Grundfläche.
Der Antrag wurde bereits im Bauausschuss und Hauptausschuss der Stadt beraten und grundsätzlich befürwortet.
Die Kosten des B-Plan-Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ ohne Umweltbericht durchgeführt werden. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Überplanung des vorhandenen Bestandes.
Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2015 nein ja, mit € Produktkonto 20.000,00 51102.56255000 Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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631,1 kB
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