08.10.2015 - 10 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Än...

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Wortprotokoll

Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss-Nr. 052/15/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt,

 

  1. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ Beschluss-Nr. 046/14/SVV vom 24.04.2014.

 

  1. die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42  „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.

 

  1. Planungsziel:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 soll die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung geregelt werden. Davon ausgenommen sind Geschosswohnungsbauten, die ausschließlich zu Dauerwohnzwecken errichtet worden sind.

 

Weiterhin soll die Umwandlung der ausgewiesenen privaten Grünfläche und Ausweisung eines zusätzlichen Baufeldes für ein Einfamilienhaus im Bereich des Grundstückes Poststraße 10 (WB 2), Flur 1, Flurstück 143/1 der Gemarkung Kühlungsborn erfolgen.

 

  1. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42, umfassend den Bereich nördlich der Friedrich-Borgwardt-Straße und der Hermannstraße, zwischen Poststraße bzw. der Ostseeallee im Norden und der Neuen Reihe im Süden (siehe Übersichtsplan).

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage