Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Sachentscheidung

 

1. Die Stadtvertreterversammlung nimmt den von der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH erstellten und durch den Aufsichstrat der Gesellschaft empfohlenen Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis.

 

2. Auf dieser Grundlage beschließt die Stadtvertreterversammlung die von der TFK GmbH beantragten Ausgleichsleistungen in Höhe von EUR 1.847.300 in den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs „Kommunalservice Kühlungsborn“ einzustellen.

 

3. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ermächtigt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der TFK GmbH folgende Entscheidung zu treffen:

 

        Der Wirtschaftsplan der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 wird festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist zu 100 % an der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH beteiligt. Daher hat sie dafür Sorge zu tragen, das in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt und der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden (vgl. § 73 Abs. 1 Nr. 1 KV). Dies erfolgt in der Regel als Anlage des Wirtschaftsplanes der Tochtergesellschaft zum Haushaltsplan der Gemeinde. Der zum Haushaltsplan zu ergehende Beschluss der Stadtvertretung umfasst auch die Anlagen.

 

Der beiliegende Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 der TFK GmbH wird vom Aufsichtsrat der Gesellschaft am 12.10.2020 geprüft und zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung, die vom Bürgermeister vertreten wird, empfohlen werden. Der Wirtschaftsplan ist für den Geschäftsführer Handlungsvoraussetzung.

 

Darüber hinaus gilt es, den zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und der TFK GmbH geschlossenen Betrauungsakt zu beachten.

 

Zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und der TFK GmbH wurde nach Genehmigung der Stadtvertreterversammlung (Beschluss 086/18/SVV) am 13. Dezember 2018 ein Betrauungsakt über die „Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) im Bereich des Tourismus geschlossen. In dem Betrauungsakt ist im § 4 Folgendes geregelt:

 

(1) Soweit für die Erbringung der DAWI erforderlich, gewährt der Gesellschafter (Stadt Ostseebad Kühlungsborn) der TFK GmbH Ausgleichsleistungen. Diese Ausgleichsleistungen dienen allein dem Zweck, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen.

 

(2) Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn kann an die TFK GmbH Ausgleichsleistungen, deren Höhe sich aus dem Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres der TFK GmbH ersichtlich ist oder im Haushaltsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn oder im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kommunalservice Kühlungsborn veranschlagt ist, leisten.

 

(3) Dabei ergibt sich die maximale Höhe der Ausgleichsleistungen aus dem von der Gesellschaft erstellten und beschlossenen Jahreswirtschaftsplan. Auf dieser Grundlage entscheidet der Gesellschafter auf Antrag der Gesellschaft über die Ausgleichsleistungen und deren Höhe. Die Höhe der Ausgleichsleistungen darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung verursachten Nettokosten unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns abzudecken.

 

(4) Aus dem Betrauungsakt erfolgt kein Rechtsanspruch der Gesellschaft auf die Gewährung der Ausgleichsleistungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2021                nein                    ja,  mit € 1.847.300 im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kommunalservice Kühlungsborn

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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