Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 (V+E Plan) der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Wohnquartier Waterkant"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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30.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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29.10.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit dem Arbeitsnamen „Wohnquartier Waterkant“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Planungsziele:
Umnutzung des Technikstützpunktes der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH
Waterkant aus Kröpelin zu einem Wohngebiet zur Deckung des hohen Bedarfs an
bezahlbaren Mietwohnraum insbesondere für die Wohnbedürfnisse der Angestellten
in Hotellerie, Gastronomie und in der Landwirtschaft.
Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist eine II-geschossige Bebauung mit
Staffelgeschoss oder einem einfachen ausgebauten Dachgeschoss angedacht.
Die Ausbildung als Staffelgeschoss hat in der Art zu erfolgen, dass es an allen 4 Seiten
Rücksprünge geben sollte. (Ausnahme: Treppenhäuser, Fahrstuhlschächte, o.ä.)
Die Nutzung als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung soll ausgeschlossen werden.
Die vorhandenen zwei Zufahrten zum Grünen Weg sollen beibehalten werden.
Die zulässige GRZ I wird auf 0,4 und die GRZ II auf 0.6 festgesetzt.
Zur Umsetzung dieser Planungsziele wird ein vorhabenbezogener B-Plan auf der Basis eines
Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgestellt und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen
(§ 12 BauGB).
- Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Anlagen Schloßstraße 21a nördlich des Pfarrweges, Flurstücke 414/15, 413/4, 413/3 und 403/60 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von ca. 1,5 ha. (s. Übersichtsplan in der Anlage). - Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt.
- Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich
Sachverhalt
Die Ausschüsse der Stadt und die Stadtvertreterversammlung haben dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Wohnquartiers auf den Flächen der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH Waterkant nordöstlich der Kreuzung Pfarrweg/ Schloßstraße im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses (Vorlage 2020/60/045) zugestimmt. Die ehemals als Maschinen- und Technikstützpunkt genutzten Flächen werden im Zuge der Zusammenlegung der Betriebsstützpunkte in Kröpelin nicht mehr benötigt.
Da es sich um die Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Fläche handelt, ist ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB als B-Plan der Innenentwicklung möglich.
Um die Planungsziele der Schaffung von Mietwohnraum für Angestellte in Hotellerie, Gastronomie, Landwirtschaft usw. zu gewährleisten, soll ein vorhabenbezogener B-Plan erstellt werden. Dieser basiert auf einem konkreten Bebauungskonzept, das von einem Rostocker Architekturbüro erstellt wird.
Nach bisherigen Absprachen sollen vorwiegend dreigeschossige Gebäude (2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss) mit 1 – 4-Raum-Wohnungen entstehen, die als lärmschützende Bebauung am Pfarrweg mit einem beruhigten Innenbereich konzipiert wird.
Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Übernahme sämtlicher Planungskosten wird ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2020 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,1 kB
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