Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit dem Arbeitsnamen „Wohnquartier Waterkant“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
  2. Planungsziele:

   Umnutzung des Technikstützpunktes der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH

   Waterkant aus Kröpelin zu einem Wohngebiet zur Deckung des hohen Bedarfs an

   bezahlbaren Mietwohnraum insbesondere für die Wohnbedürfnisse der Angestellten

   in Hotellerie, Gastronomie und in der Landwirtschaft.

  Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist eine II-geschossige Bebauung mit 

  Staffelgeschoss oder einem einfachen ausgebauten Dachgeschoss angedacht. 

  Die Ausbildung als Staffelgeschoss hat in der Art zu erfolgen, dass es an allen 4 Seiten

  Rücksprünge geben sollte. (Ausnahme: Treppenhäuser, Fahrstuhlschächte, o.ä.)

  Die Nutzung als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung soll ausgeschlossen werden.

  Die vorhandenen zwei Zufahrten zum Grünen Weg sollen beibehalten werden.

  Die zulässige GRZ I wird auf 0,4 und die GRZ II auf 0.6 festgesetzt.

          Zur Umsetzung dieser Planungsziele wird ein vorhabenbezogener B-Plan auf der Basis eines

          Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgestellt und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen

          (§ 12 BauGB).

  1. Gebietsabgrenzung:
    Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Anlagen Schloßstraße 21a nördlich des Pfarrweges, Flurstücke 414/15, 413/4, 413/3 und 403/60 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von ca. 1,5 ha. (s. Übersichtsplan in der Anlage).
  2. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt.
  3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich

 

 

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Sachverhalt

Die Ausschüsse der Stadt und die Stadtvertreterversammlung haben dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Wohnquartiers auf den Flächen der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH Waterkant nordöstlich der Kreuzung Pfarrweg/ Schloßstraße im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses (Vorlage 2020/60/045) zugestimmt. Die ehemals als Maschinen- und Technikstützpunkt genutzten Flächen werden im Zuge der Zusammenlegung der Betriebsstützpunkte in Kröpelin nicht mehr benötigt.

Da es sich um die Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Fläche handelt, ist ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB als B-Plan der Innenentwicklung möglich.

Um die Planungsziele der Schaffung von Mietwohnraum für Angestellte in Hotellerie, Gastronomie, Landwirtschaft usw. zu gewährleisten, soll ein vorhabenbezogener B-Plan erstellt werden. Dieser basiert auf einem konkreten Bebauungskonzept, das von einem Rostocker Architekturbüro erstellt wird.

Nach bisherigen Absprachen sollen vorwiegend dreigeschossige Gebäude (2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss) mit 1 – 4-Raum-Wohnungen entstehen, die als lärmschützende Bebauung am Pfarrweg mit einem beruhigten Innenbereich konzipiert wird.

Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Übernahme sämtlicher Planungskosten wird ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abgeschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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