30.09.2020 - 7 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Planungsziele.

Herr Arndt gibt zu Bedenken, dass sich die zukünftige Bebauung in Nachbarschaft zur EFH Bebauung des Achterstieges befindet. Die Ausschussmitglieder sind einstimmig der Meinung, dass die Geschossigkeit differenziert und zum Achterstieg hin auf I-Geschoss + Staffel herabgesetzt werden muss.

Desweiteren wird eine Randbegrünung zur Abschirmung des Wohnquartiers sowie der Erhalt der Bäume gefordert.

 

Herr Arndt fragt, ob es eine Definition für „bezahlbaren Wohnraum“ gibt.

Frau Westphal teilt mit, dass dies nicht der Fall ist. Es wird noch einmal deutlich gemacht, dass es sich bei der zukünftigen Bebauung nicht um sozialen Wohnungsbau handelt.

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit dem Arbeitsnamen „Wohnquartier Waterkant“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
  2. Planungsziele:

   Umnutzung des Technikstützpunktes der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH

   Waterkant aus Kröpelin zu einem Wohngebiet zur Deckung des hohen Bedarfs an

   bezahlbaren Mietwohnraum insbesondere für die Wohnbedürfnisse der Angestellten

   in Hotellerie, Gastronomie und in der Landwirtschaft.

  Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist eine II-geschossige Bebauung mit 

  Staffelgeschoss oder einem einfachen ausgebauten Dachgeschoss angedacht. 

  Die Ausbildung als Staffelgeschoss hat in der Art zu erfolgen, dass es an allen 4 Seiten

  Rücksprünge geben sollte. (Ausnahme: Treppenhäuser, Fahrstuhlschächte, o.ä.)

  Die Nutzung als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung soll ausgeschlossen werden.

  Die vorhandenen zwei Zufahrten zum Grünen Weg sollen beibehalten werden.

  Die zulässige GRZ I wird auf 0,4 und die GRZ II auf 0.6 festgesetzt.

 

ERGÄNZEND als Empfehlung des Bauausschusses: Geschossigkeit zum Achterstieg hin differenziert und auf I-Geschoss + Staffel herabgesetzt. In die Planung soll eine Randbegründung zur Abschirmung des Wohnquartiers sowie der Erhalt der Bäume aufgenommen werden.

 

          Zur Umsetzung dieser Planungsziele wird ein vorhabenbezogener B-Plan auf der Basis eines

          Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgestellt und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen

          (§ 12 BauGB).

  1. Gebietsabgrenzung:
    Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Anlagen Schloßstraße 21a nördlich des Pfarrweges, Flurstücke 414/15, 413/4, 413/3 und 403/60 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von ca. 1,5 ha. (s. Übersichtsplan in der Anlage).
  2. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt.
  3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich

 

 

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Abstimmungsergebnis mit Änderungen:

 

 

 

 

8

Ja-Stimmen

 

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage