Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/10/138-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. (Siehe Anlage)

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Nach zahlreichen Änderungssatzungen ist es sinnvoll, die Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn komplett neu zu fassen und auf einen aktuellen Stand zu bringen.

In dieser Neufassung wurden unter anderem die Aufwandsentschädigungen an die neue Entschädigungsverordnung M-V angepasst, Zuständigkeiten und Wertgrenzen optimiert sowie die Aufgaben der Fachausschüsse ergänzt bzw. verteilt.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung am 27.02.2020 ist die Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) des Landkreises Rostock erfolgt. Mit Datum vom 07.04.2020 hat die RAB darüber informiert, dass  die beschlossene Hauptsatzung Rechtsmängel aufweist (siehe Anlage). Aus diesem Grund ist die am 27.02.2020 beschlossene Hauptsatzung noch nicht ausgefertigt und bekanntgemacht worden, somit ist sie nicht in Kraft getreten. Nach Rücksprache mit dem Landkreis wurden die angesprochenen Rechtsmängel nun beseitigt, sodass ein erneuter Beschluss gefasst werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

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Anlagen

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