Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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04.03.2020
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Abwägungssergebnis mitzuteilen.
3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.
Anlagen: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Begründung + Abwägung 12.03.2020
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn " Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg " im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 05.12.2019 gebilligt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 02.01.-03.02.2020. Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlichter Belange sind der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? X Ja Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit 9.877,00 € Produktkonto 51102.56255000
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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993,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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851,5 kB
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