04.03.2020 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 5. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Aufgrund der aktuellen Wohnmarktentwicklung hat die Stadt die Änderung des Bebauungsplans beantragt. Dieser Änderung wurde seitens der Ausschüsse zugestimmt. Die Behördenbeteiligung und die Öffentlichkeitsbeteiligung haben stattgefunden. Die Planung beinhaltet den Abbruch des Dachgeschosses und Neuaufbau des selbigen. Weiterhin wird auf dem rückwärtigen Grundstück ein III-Geschossiger Neubau errichtet. Im Vorfeld mussten alte Garagengebäude abgebrochen werden. Hierzu wurde ein Artenschutzgutachten erstellt.

Herr Kupski fragt an, ob die Planzeichnung um die Darstellung der Vorgärtenbereiche ergänzt werden könne. Schließlich sei dies seit einigen Jahren so üblich, diese Ausweisung in B-Plänen vorzunehmen. Frau Westphal teilt mit, dass die Schraffierung ergänzt wird.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.

 

Anlagen: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Begründung + Abwägung 24.02.2020

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage