Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1.  billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Wohngebiet „Ostseegarten“ und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 einschließlich Begründung, Entwurf Januar 2020

 

 

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Sachverhalt

Über die Inhalte der Änderung wurde im Bauausschuss am 06.03.2019 und im Hauptausschuss 21.03.2019 beraten und dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 zugestimmt.

Die Stadtvertreterversammlung hat die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB am 05.12.2019 beschlossen. Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  X Ja, anteilig   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102.56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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