Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/20/173
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme und Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2019 sowie Kapitalerhöhung in Form einer Bareinlage in die Kapitalrücklage der Tourismus, Freitzeit & Kultur GmbH Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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05.12.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlunsgborn beschließt den Wirtschaftsplan 2019 (in der Fassung vom 24.06.2019) zur Kenntnis zu nehmen und diesen zuzustimmen.
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt eine Bareinlage in Höhe von TEUR 400 in die Kapitalrücklage der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH durch die Gesellschafterin. Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu fassen.
Die Bareinlage i.H.v. TEUR 400 erfolgt als Auszahlung für Finanzanlagen - Nicht börsennotierte Anteile (62600.7861200) / 62600.10120000 Anteile an verbundene Unternehmen – Nicht börsennotierte Anteile. Der Sachverhalt wird im Nachtragshaushaltsplan 2019 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn abgebildet.
Sachverhalt
Da die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zu 100 % an der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH beteiligt ist, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt und der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden (vgl. § 73 Abs. 1 Nr. 1 KV). Dies erfolgt eigentlich als Anlage des Wirtschaftsplanes zum Haushaltsplan der Gemeinde.
Der Wirtschaftsplan 2019 der TFK GmbH wurde vom Aufsichtsrat am 24.06.2019 geprüft und zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung empfohlen. Der Wirtschaftsplan ist für den Geschäftsführer Handlungsvoraussetzung, wobei er von einzelnen Planansätzen abweichen darf. Solche Abweichungen dürfen von den gemeindlichen Vertretern im Aufsichtsrat mitgetragen werden, soweit nicht mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt zu erwarten sind. Letzteres ist aber in diesem Fall gegeben.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs KSK 2019, welcher durch die Stadtvertreterversammlung am 21.02.2019 beschlossen worden ist, enthält eine Ausgleichleistung (aus der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe) in Höhe von TEUR 1.500 an die TFK GmbH. Dieser Betrag reicht aber nicht aus, um das Defizit im Wirtschaftsplan 2019 der TFK GmbH zu decken. Nach Auskunft des Geschäftsführers der TFK GmbH an die Aufsichtsratsratsmitglieder ist dieses Defizit durch den Betriebsübergang entstanden.
Um diesen Mehrbedarf der TFK GmbH zu decken, ist es erforderlich, der Gesellschaft finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies soll durch die Gesellschafterin in Form einer Bareinlage in Höhe von TEUR 400 erfolgen.
Dadurch wird die Eigenkapitalbasis der TFK GmbH mit Hinblick auf weitere geplante bzw. anstehende Investitionsvorhaben (Investitionen im Zusammenhang mit dem geplanten Betrieb der 3 Möwenhalle) gestärkt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? × Ja
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten)
TEUR 400 | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil
TEUR 400 | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit 400 TEUR 62600. 78612000 Produktkonto
im Finanzplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn |