Informationsvorlage - 19/GRÜN/SOR/158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Fremdenverkehrsabgabe 

 

1. Das Aufkommen der Fremdenverkehrsabgabe ist verhältnismäßig niedrig. Die Vermutung liegt nahe, dass das Potential nicht vollständig ausgeschöpft wird (nicht erhobene oder falsche Umsätze (Zwischenrechnungen). 

 

Wäre eine Erhebung auf einer anderen Grundlage, wie sie beispielsweise  in der Satzung von Binz enthalten ist, sinnvoller (Betten, Sitzplätze; Beschäftiget)?

Danach  wären keine jährlichen Umsatzmeldungen mehr notwendig und der  Verwaltungsaufwand wäre geringer.

 

2. Wie werden die Abgaben der Appartementanlagen und Apparthotels mit Bruchteils- oder Teileigentum berechnet: Netto-Umsatz der einzelnen Appartements und damit der einzelnen Eigentümer  oder der verbleibende Netto-Umsatz des Betreibers? 

 

Verfasser: Uwe Wiek

 

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Anlagen

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