Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur grundlegenden Neuausrichtung und Anpassung des Projektes "Neubau Jüngstensegelzentrum" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Peter Kahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
26.09.2019
|
Sachverhalt
Mit Beschluss der Lokalen Aktionsgruppe LAG Ostsee-DBR vom 18.10.2016 wurden durch das StALU MM als Zuwendungsgeber LEADER-Fördermittel i. H. v. 340.849,80 € für das Neubauvorhaben „Jüngstensegelzentrum“ bewilligt. Als Grundlage der Förderung diente der Projektstand vom April 2016 mit einem veranschlagten Kostenrahmen von ca. 451.000 €. Der Bewilligungszeitraum endete gemäß Bescheid am 30.04.2018, konnte in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde jedoch mehrfach verlängert werden.
Eine zügige Beantragung und Erteilung der Baugenehmigung war in der Folge nicht möglich, da nach der erfolgreichen Einwerbung der Fördermittel zu dem Projekt eine intensive Standortdiskussion geführt wurde. Im Ergebnis dieser Abstimmungen konnte erst im Oktober 2018 die Genehmigungsplanung abgeschlossen und der Bauantrag gestellt werden. Im Zuge der Prüfung des Bauantrages ergaben sich nunmehr Problemstellungen zur Statik des Gebäudes in Bezug auf die exponierte Lage an der Hafenkante und der öffentlichen und behindertengerechten Zugänglichkeit des Jüngstensegelzentrums. Diese Fragestellungen konnten bis heute nicht abschließend und befriedigend im Sinne der damaligen Projektbeantragung und –bewilligung beantwortet werden.
Vor diesem Hintergrund fand am 20.09.2019 eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Fördermittelgeber und der Baugenehmigungsbehörde zum weiteren Projektfortgang statt. Dabei wurden sowohl die nunmehr zeitlich schwierige Projektrealsierung (Ende des Bewilligungszeitraumes am 31.05. 2020) als auch die fehlende Konformität von Fördergegenstand und Baugenehmigung kritisch gesehen. Entsprechend steht durch die LAG Ostsee-DBR die dringende Empfehlung zur Freigabe der bewilligten Fördermittel, damit der anderweitige Einsatz bis zum Ende der aktuellen Förderperiode in 2020 gesichert ist. Diese Empfehlung ist verbunden mit dem grundsätzlichen Bekenntnis der LAG Ostsee-DBR zu dem Projekt „Jüngstensegelzentrum“, dass jedoch der neuen Fördermittelperiode ab 2021 vorbehalten wäre. Mit einer Neuplanung und der Neubeantragung von Fördermitteln für den Neubau des Jüngstensegelzentrums ist zudem die Aussicht auf eine bessere Fördermittelausstattung und Wirtschaftlichkeit des Projektes verbunden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
|
| Finanzierung: |
|
|
Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |