Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stimmt

  1. der Freigabe von bewilligten Fördermitteln  aus  dem LEADER-Bewilligungsbescheid Nr. 46/17 vom 10.05.2017/26.07.2018 an den Fördermittelgeber und
  2. der Rücknahme des Bauantrages AZ 05898-18-115 vom 22.10.2018 zu.

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss der Lokalen Aktionsgruppe LAG Ostsee-DBR  vom 18.10.2016 wurden durch das StALU MM als Zuwendungsgeber  LEADER-Fördermittel i. H. v. 340.849,80 € für das Neubauvorhaben „Jüngstensegelzentrum“ bewilligt. Als Grundlage der Förderung diente der Projektstand vom April 2016 mit einem veranschlagten Kostenrahmen von ca. 451.000 €. Der Bewilligungszeitraum endete gemäß Bescheid am 30.04.2018, konnte in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde jedoch mehrfach verlängert werden.

 

Eine zügige Beantragung und Erteilung der Baugenehmigung war in der Folge nicht möglich,  da nach der erfolgreichen Einwerbung der Fördermittel zu dem Projekt eine intensive Standortdiskussion  geführt wurde. Im Ergebnis dieser Abstimmungen konnte erst im Oktober 2018 die Genehmigungsplanung abgeschlossen und der Bauantrag gestellt werden. Im Zuge der Prüfung des Bauantrages ergaben sich nunmehr Problemstellungen zur Statik des Gebäudes in Bezug auf die exponierte Lage an der Hafenkante und der öffentlichen und behindertengerechten Zugänglichkeit des Jüngstensegelzentrums. Diese Fragestellungen konnten bis heute nicht abschließend und befriedigend im Sinne der damaligen Projektbeantragung und –bewilligung beantwortet werden.

 

Vor diesem Hintergrund  fand am 20.09.2019 eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Fördermittelgeber und der Baugenehmigungsbehörde zum weiteren Projektfortgang statt. Dabei wurden sowohl die nunmehr zeitlich schwierige Projektrealsierung (Ende des Bewilligungszeitraumes am 31.05. 2020) als auch die fehlende Konformität von Fördergegenstand und Baugenehmigung kritisch gesehen. Entsprechend steht durch die LAG Ostsee-DBR die dringende Empfehlung zur Freigabe der bewilligten Fördermittel, damit der anderweitige Einsatz bis zum Ende der aktuellen Förderperiode in 2020 gesichert ist. Diese Empfehlung ist verbunden mit dem grundsätzlichen Bekenntnis der LAG Ostsee-DBR zu dem Projekt „Jüngstensegelzentrum“, dass jedoch der neuen Fördermittelperiode ab 2021 vorbehalten wäre. Mit einer Neuplanung und der Neubeantragung von Fördermitteln für den Neubau des Jüngstensegelzentrums ist zudem die Aussicht auf eine bessere Fördermittelausstattung und Wirtschaftlichkeit des Projektes verbunden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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