Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/30/060-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Gemeindeanteil für die Kindertagesstätte des Deutschen Roten Kreuzes „Uns Ostseekinner“.

 

Die Höhe des Gemeindeanteils wird ab 01.06.2019 für alle 3 Kindertagesstätten auf ……. Prozent festgelegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Der Träger der Kindertagesstätte „Uns Ostseekinner“ forderte eine Neuverhandlung der Platzkosten für die Bereiche Kinderkrippe, Kindergarten und Hort.

Derzeit besuchen 32 Kinder die Kinderkrippe und 62 Kinder den Kindergarten. 205 Kinder nutzen das Angebot des Trägers zur Hortbetreuung.

Die Einrichtung hat täglich von 06:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Schließzeiten sind ausgeschlossen. Die letzte Entgeltverhandlung fand im Februar diesen Jahres statt.

Am 25.03.2019 verhandelten der Landkreis Rostock und die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erneut mit dem Träger DRK und erlangten dabei eine Einigung in Form einer Veränderung der Entgelte in folgenden Bereichen

 

Krippe von                   271,01 €  auf   368,11 €          (+ 97,10 €)

Kindergarten von       129,59 €  auf   174,50 €          (+ 44,91 €) 

Hort von                         76,29 €  auf  100,87 €          ( + 24,58 €)

 

Die Entgelte begründen sich in den Mehraufwendungen in Bezug auf die Tarifanpassungen auf 97% des TVöD und gelten ab 01.06.2019.

Ab dem 01.06.2020 wird 100% nach TVöD gezahlt.

 

Die neuen Entgelte bedeuten für die Stadt einen Mehraufwand der Gemeindeanteile

Im Krippenbereich von 11.419,45 €

Im Kindergartenbereich von 14.006,44 €

Im Hort von 20.854,82 €

 

Diese Mehrkosten wurden in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.

In der Stadtvertreterversammlung vom 04.04.2019 wurde der Antrag auf Erhöhung der Gemeindeanteile gestellt. Die Verwaltung wurde aufgefordert Rechenbeispiele mit einem Gemeindeanteil von jeweils 60 Prozent, 70 Prozent und 80 Prozent vorzubringen. Anschließend soll die neue Höhe des Gemeindeanteils nach dem jeweiligen Prozentsatz festgelegt werden, um die Eltern bis zur Einführung der kostenfreien Kita zu unterstützen.

 

Die Erhöhung der Gemeindeanteile kann aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht auf eine Kindertagesstätte begrenzt werden. Somit sind die neuen Gemeindeanteile auf alle 3 Kindertagesstätten anzuwenden.

 

Es ist zu berücksichtigen, dass bei etwaigen Mehraufwendungen Einsparungen in bereits anderweitig im Haushalt eingeplanten Mitteln, auf Seiten der freiwilligen Leistungen, zu erfolgen hat.

 

Im Sozialausschuss am 10.04.2019 wurde deine Erhöhung des Gemeindeanteils auf 60% für alle drei Kindertagesstätten ab dem 01.06.2019 empfohlen.

 

Im Finanzausschuss am 16.04.2019 wurde ein Formelfehler in den Berechnungsgrundlagen festgestellt. Die Aufschlüsselung der übernahmefähigen Kosten für auswärtig betreute Kinder sollte außerdem dargestellt und nachgereicht werden.

 

Neuberechnungen haben ergeben, dass eine Erhöhung des Gemeindeanteils auf 60 % aufgrund der eingeplanten Haushaltsmittel nicht gedeckelt werden können.

 

Es erfolgte eine Berechnung zur Übernahme des Gemeindeanteils in Höhe von 55%. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

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Anlagen

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