Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger, der

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 42 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn –

Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 08.05.2019

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 06.12.2018 die Aufstellung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ beschlossen. Anschließend wurde ebenfalls am 06.12.2019  der Entwurf einschließlich Begründung mit Änderungen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Hintergrund der Änderung sind geänderte Planungsabsichten für einen Teilbereich des Ursprungsplanes. Auf dem Grundstück Hermannstraße 23 soll eine Erweiterung des Hotelbetriebes vorgenommen werden, für die es einer Änderung des Bebauungsplans bedarf. Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen. Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 hat in der Zeit vom 07.01.2019 bis 08.02.2019 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme versendet. Aus der

öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 42 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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