Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet "Am Bootshafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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06.03.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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04.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
1. billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Entwurf Planzeichnung und Begründung Stand: 22.03.2019
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen" gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 17 und im Flächennutzungsplan bereits als Baufläche ausgewiesen worden. Die 3. Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da das Vorhaben der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brachfläche dient. Im beschleunigten Verfahren wird daher von einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, die Umweltbelange sind jedoch angemessen zu berücksichtigen.
Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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869,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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446,6 kB
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